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Das Familienunternehmen 06

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Zehn Minuten später kam Céline zu Hause an. Auf der Straße vor dem Haus parkte ein schlichter, weißer Transporter, den sie gar nicht richtig wahrnahm, bis die Schiebetür sich öffnete und alles ganz schnell ging.

Céline hatte sich allein vom Geräusch der Autotür erschreckt, doch dahinter erschien nun auch noch eine Person mit Strumpfmaske, die sie im nächsten Moment packte und in den Transporter zog.

"Fahr!", befahl der Vermummte einem Céline unbekannten Mann, der vorne auf dem Fahrersitz des Transporters saß. Sie wusste, dass sie die Stimme des Mannes mit der Maske kannte, konnte sie aber nicht einordnen.

Er versuchte gleichzeitig, die Schiebetür wieder zu schließen und die sich wehrende 18-Jährige in den Griff zu bekommen.

Als er das Problem mit der Tür gelöst hatte, ergab Céline sich ihrem Schicksal und ließ sich freiwillig auf die Rückbank des Transporters fallen.

"Entschuldige den Überfall", ertönte es unter der Strumpfmaske. "Aber es ist für uns beide besser, wenn mich niemand gesehen hat."

Woher kannte sie bloß die Stimme?

Der Vermummte griff an seinen Hals und lüftete das Geheimnis.

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  • KOMMENTARE
Anonymous
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Anonym
2 Kommentare
helios53helios53vor mehr als 7 Jahren
Die Krimifalle

Der Anonymous hat Recht. So kann das nie und nimmer funktionieren. Ein bisschen an der Realität drehen, das kann man der schriftstellerischen Freiheit zurechnen, aber so geht das nicht!

Die Staatsanwaltschaft braucht überhaupt keine Computerdateien etc., da die Filem ja den markt überfluten. Zur Not könnten sie sich das Dutzend Filme sogar kaufen und als Beweismittel einsetzen.

In Sachen Sex kann übertrieben und geflunkert werden, aber wenn Kriminalfälle eine Rolle spielen, sollte sorgfältig recherchiert werden, sonst wirkt es lächerlich.

Rietmann hätte den Hebel ansetzen können, wenn er gesagt hätte, es käme darauf an, mit welcher Empfehlung er seinen Bericht weitergebe:

a) "Ich hatte nie den Eindruck, es handle sich um eine minderjährige Darstellerin und es geht aus den Filmen deutlich hervor, dass das Mädchen über 18 ist."

Die Chance, dass sich die Staatsanwaltschaft dem anschließt, ist groß (Fall ohne Arbeit erledigt!)

b) "Auch wenn im Film behauptet wird, das Mädchen sei über 18, entsteht dennoch deutlich der Eindruck, dass sie die Rolle einer höchstens 16jährigen spielt. Somit liegt nach meinem Dafürhalten eine typische Scheinminderjährigkeit vor."

Im zweiten Fall mahlen die Mühlen des Gesetzes und unabhängig, was dabei herauskommt, es kostet Zeit und Zeit ist Geld.

#

Hingegen ist die Sache mit den Zeichentrickfilmen hanebüchener Blödsinn!

Trotzdem eine nette, wenn auch simple Geschichte.

AnonymousAnonymvor fast 8 Jahren

Langsam rutscht die Story in eine unrealistische Schiene ab.

Es mag zwar merkwürdige Staatsdiener geben, aber ob sich ein KHK auf solch ein dünnes Eis begibt?

Gesellschaftskunde in den Schulen vermittelt zwar nicht den Lebensalltag oder rechtliches Grundwissen, aber mit Abitur/Matura sollte solch eine Naivität nicht vorhanden sein.

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